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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Datenretter-Schweiz GmbH

1. Allgemeines
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Datenretter-Schweiz GmbH - im folgenden Datenretter-Schweiz genannt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Mit einer Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderen Geschäftsbedingungen jeglicher Art, ebenso Nebenabreden und Ergänzungen, welche nicht von Datenretter-Schweiz schriftlich bestätigt wurden, wird ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Alle Leistungen zur Datenrettung werden im gewünschten Umfang des Dienstleistungs-vertrages erbracht. Der Diagnoseauftrag gilt als abgeschlossen, wenn er dem Datenträger unterschrieben beigefügt, oder separat zugestellt und von Datenretter-Schweiz durch Ausführung der Diagnose, als angenommen bestätigt wurde. Der Datenrettungsauftrag gilt als abgeschlossen, wenn eine Rückbestätigung der Diagnose als Datenrettungsauftrag per Email oder Fax durch den Kunden erfolgte und Datenretter-Schweiz den Auftrag durch Ausführung angenommen hat.
3. Preise und Termine
Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind dann unverbindlich, wenn unvor-hersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter oder unvorhersehbare Mehrarbeit bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten sind. Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten der jeweils beauftragten Spedition. Für Liefer-verzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht, es sei denn, wir hätten schuldhaft mögliche und zumutbare Massnahmen zur Vertragserfüllung unterlassen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt, zuzüglich Kosten für Verpackung und Transport, auf Wunsch auch mit Frachtversicherung. Die Frachtkosten bewegen sich im Rahmen der gültigen Tarifordnung der Post oder anderer beauftragter Speditionsunternehmungen. Mit Übergabe der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Kunden über. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung, Stromausfall, oder unverschuldete andere Ereignisse, verändern vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer der Störung.
4. Gegenstand der Leistungen
Die von Datenretter-Schweiz angebotenen Leistungen unterteilen sich in Analyse und Daten-rettung. Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Sofern eine Datenrettung seitens des Auftraggebers durch Auftragserteilung gewünscht wird, nimmt Datenretter-Schweiz durch Ausführung auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen die Auftragserteilung an. Mit der Auftragserteilung des Datenrettungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Höhe der Kosten zuzüglich evtl. anfallender Nebenkosten (Übertragung auf Transportdatenträger, Verpackung oder Frachtspesen) einverstanden. Sollten bei der Diagnose oder Datenrettung unvorhergesehene Probleme, einhergehend mit einer Änderung an Zeit- und Kostenaufwand eintreten, so teilt dies Datenretter-Schweiz unverzüglich dem Auftraggeber mit. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so wird Datenretter-Schweiz davon unverzüglich unterrichtet. Andernfalls darf Datenretter-Schweiz davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit den Änderungen einverstanden ist. Datenretter-Schweiz darf bei Bedarf mit Zustimmung des Kunden, Aufträge arbeitsteilig auch an geprüfte und zugelassene Unternehmen übertragen.
5. Gewährleistung
Datenretter-Schweiz übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile davon, ebenso nicht wegen des unterschiedlichen Grades an Vorschädigung, für die Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch Datenretter-Schweiz wieder hergestellten Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von 7 Tagen nach Datenzustellung mitzuteilen. Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet Datenretter-Schweiz die Leistung als ordnungsgemäss erbracht. Kündigung: Wird der Diagnose- und/oder der Datenrettungsauftrag aus wichtigem Grund von einem der beiden Vertrags-partner gekündigt, kann Datenretter-Schweiz seine bisher erfolgten Leistungen in Rechnung stellen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR).
6. Haftung
Datenretter-Schweiz haftet in keinem Fall für unmittelbare oder mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden, es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Datenretter-Schweiz bzw. andere Personen, oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten, Software, Information oder Beschädigung von Datenträgern. Des weitern übernimmt Datenretter-Schweiz keine Haftung für die Daten auf dem Transportweg vom Kunden zu unserem Labor und wieder zurück.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Leistungen das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefer- oder Leistungsgegenstand einschliesslich aller Zusatz- und Nebenkosten bezahlt hat. Zahlungsbedingungen: Diagnosekosten sind im Voraus zu entrichten. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die von Datenretter-Schweiz erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, nicht für das Eintreten eines Erfolgs. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von Datenretter-Schweiz gutgeschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten belastet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen gegen Datenretter-Schweiz ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, unbe-fugten Dritten nicht zugänglich gemacht, nicht für auftragsfremde Zwecke verwendet oder weitergeleitet. Daten im Rahmen von Datenrettungsmassnahmen werden nur für die Rück-Gewinnung zwischengespeichert. Nach erfolgter Datenrettungsmassnahme ohne Mängel-Anzeige des Auftraggebers, werden die Daten innerhalb zwei Wochen von den Datenservern gelöscht.
9. Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster ZH.


24 h Datenrettungs-
Notfallnummer
043 466 98 11
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