Sie haben wichtige
Daten verloren?
Nur keine Panik, Wir helfen Ihnen gerne, preiswert und kompetent!
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1. Allgemeines
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen von Datenretter-Schweiz GmbH
- im folgenden Datenretter-Schweiz genannt, erfolgen ausschliesslich
auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Mit einer Auftragserteilung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderen Geschäftsbedingungen
jeglicher Art, ebenso Nebenabreden und Ergänzungen, welche nicht
von Datenretter-Schweiz schriftlich bestätigt wurden, wird ausdrücklich
widersprochen.
2. Vertragsabschluss
Alle Leistungen zur Datenrettung werden im gewünschten Umfang des
Dienstleistungs-vertrages erbracht. Der Diagnoseauftrag gilt als abgeschlossen,
wenn er dem Datenträger unterschrieben beigefügt, oder separat
zugestellt und von Datenretter-Schweiz durch Ausführung der Diagnose,
als angenommen bestätigt wurde. Der Datenrettungsauftrag gilt als
abgeschlossen, wenn eine Rückbestätigung der Diagnose als
Datenrettungsauftrag per Email oder Fax durch den Kunden erfolgte und
Datenretter-Schweiz den Auftrag durch Ausführung angenommen hat.
3. Preise und Termine
Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind dann unverbindlich,
wenn unvor-hersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter oder
unvorhersehbare Mehrarbeit bei Leistungen zur Datenrettung eingetreten
sind. Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr
für die Transportzeiten der jeweils beauftragten Spedition. Für
Liefer-verzögerungen unserer Vorlieferanten haften wir nicht, es
sei denn, wir hätten schuldhaft mögliche und zumutbare Massnahmen
zur Vertragserfüllung unterlassen. Alle Preise verstehen sich inklusive
der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt, zuzüglich Kosten für
Verpackung und Transport, auf Wunsch auch mit Frachtversicherung. Die
Frachtkosten bewegen sich im Rahmen der gültigen Tarifordnung der
Post oder anderer beauftragter Speditionsunternehmungen. Mit Übergabe
der Datenträger an den jeweiligen Transportunternehmer geht die
Gefahr auf den Kunden über. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr,
Aussperrung, Stromausfall, oder unverschuldete andere Ereignisse, verändern
vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer der Störung.
4. Gegenstand der Leistungen
Die von Datenretter-Schweiz angebotenen Leistungen unterteilen sich
in Analyse und Daten-rettung. Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt
in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Sofern eine Datenrettung
seitens des Auftraggebers durch Auftragserteilung gewünscht wird,
nimmt Datenretter-Schweiz durch Ausführung auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen die Auftragserteilung an. Mit der Auftragserteilung
des Datenrettungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der
Höhe der Kosten zuzüglich evtl. anfallender Nebenkosten (Übertragung
auf Transportdatenträger, Verpackung oder Frachtspesen) einverstanden.
Sollten bei der Diagnose oder Datenrettung unvorhergesehene Probleme,
einhergehend mit einer Änderung an Zeit- und Kostenaufwand eintreten,
so teilt dies Datenretter-Schweiz unverzüglich dem Auftraggeber
mit. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so wird
Datenretter-Schweiz davon unverzüglich unterrichtet. Andernfalls
darf Datenretter-Schweiz davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit den
Änderungen einverstanden ist. Datenretter-Schweiz darf bei Bedarf
mit Zustimmung des Kunden, Aufträge arbeitsteilig auch an geprüfte
und zugelassene Unternehmen übertragen.
5. Gewährleistung
Datenretter-Schweiz übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend
die Gewähr für die Wiederherstellung aller Daten oder Teile
davon, ebenso nicht wegen des unterschiedlichen Grades an Vorschädigung,
für die Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit,
oder dafür, ob alle durch Datenretter-Schweiz wieder hergestellten
Daten für den Auftraggeber von Nutzen sind. Mängelanzeigen
bedürfen der Schriftform und sind innerhalb von 7 Tagen nach Datenzustellung
mitzuteilen. Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet Datenretter-Schweiz
die Leistung als ordnungsgemäss erbracht. Kündigung: Wird
der Diagnose- und/oder der Datenrettungsauftrag aus wichtigem Grund
von einem der beiden Vertrags-partner gekündigt, kann Datenretter-Schweiz
seine bisher erfolgten Leistungen in Rechnung stellen. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss schweizerischem Obligationenrecht
(OR).
6. Haftung
Datenretter-Schweiz haftet in keinem Fall für unmittelbare oder
mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden, es sei denn, sie wären
vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Datenretter-Schweiz
bzw. andere Personen, oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene
Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten, Software, Information
oder Beschädigung von Datenträgern. Des weitern übernimmt
Datenretter-Schweiz keine Haftung für die Daten auf dem Transportweg
vom Kunden zu unserem Labor und wieder zurück.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Leistungen das Eigentum
vor, bis der Kunde den Liefer- oder Leistungsgegenstand einschliesslich
aller Zusatz- und Nebenkosten bezahlt hat. Zahlungsbedingungen: Diagnosekosten
sind im Voraus zu entrichten. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten
Vergütung für die von Datenretter-Schweiz erbrachten Dienstleistungen
verpflichtet, nicht für das Eintreten eines Erfolgs. Sämtliche
Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung
ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von Datenretter-Schweiz
gutgeschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet.
Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten belastet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt vorbehalten. Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen
gegen Datenretter-Schweiz ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung
gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich
behandelt, unbe-fugten Dritten nicht zugänglich gemacht, nicht
für auftragsfremde Zwecke verwendet oder weitergeleitet. Daten
im Rahmen von Datenrettungsmassnahmen werden nur für die Rück-Gewinnung
zwischengespeichert. Nach erfolgter Datenrettungsmassnahme ohne Mängel-Anzeige
des Auftraggebers, werden die Daten innerhalb zwei Wochen von den Datenservern
gelöscht.
9. Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen Schweizer
Recht. Gerichtsstand ist Uster ZH.
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